Logopädische Therapie
Verordnung durch den Arzt
Eine logopädische Therapie wird vom Arzt verordnet, ist ein Heilmittel und wird von der Krankenkasse übernommen. Die Therapie findet meist in Einzelsitzungen statt und hat in der Regel eine Dauer von 45 Minuten. Sie erfolgt in der Praxis oder nach ärztlicher Verordnung auch als Hausbesuch.
Therapie
Die Therapie wird nach ärztlicher Verordnung und Diagnose durchgeführt. Eine Behandlungsplanung erfolgt individuell je nach logopädischer Anamnese, Befund und Diagnostik. Die Eltern und Angehörigen werden in den Behandlungsablauf mit einbezogen, über den Stand der Therapie regelmäßig informiert und zu häuslichen Übungen angeleitet.
Eigenbeteiligung
Eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) ist bei Erwachsenen (über 18 Jahre) vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Chronisch Kranke oder soziale Härtefälle können durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.
Sprachstörungen
Störungen der kindlichen Sprache
- Sprachentwicklungsstörungen
- Artikulationsstörungen
- Auditive Wahrnehmungsstörung (ZAVWS)
- Redeflusstörungen: Stottern und Poltern
- Audiogene Sprachstörung: Störung der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit (angeboren, erworben, nach Cochlea Implantat)
Sprachentwicklungsstörungen bei Behinderungen
Sprachstörungen bei Erwachsenen
- Aphasie nach Schlaganfall, Hirnblutungen, Hirntumoren, Hirn-OPs
Sprechstörungen
Dysarthrie, Dysarthrophonie, Sprechapraxie
Schluckstörungen
Dysphagie
- Störung des Schluckaktes, z.B. bei cerebralen Durchblutungsstörungen, nach einem Schlaganfall, Tumoren, Entzündungen, Traumata, Operationen.
- Therapie von Patienten mit Tracheostoma und Trachealkanüle
Fütter- und Essverhaltensstörung im Säuglings- und Kleinkindalter
Stimmstörungen bei Kindern und Erwachsenen
Erkrankungen der Stimme (organisch, funktionell oder psychogen)