Logopädische Therapie

Verordnung durch den Arzt

Eine logopädische Therapie wird vom Arzt verordnet, ist ein Heilmittel und wird von der Krankenkasse übernommen. Die Therapie findet meist in Einzelsitzungen statt und hat in der Regel eine Dauer von 45 Minuten. Sie erfolgt in der Praxis oder nach ärztlicher Verordnung auch als Hausbesuch.

Therapie

Die Therapie wird nach ärztlicher Verordnung und Diagnose durchgeführt. Eine Behandlungsplanung erfolgt individuell je nach logopädischer Anamnese, Befund und Diagnostik. Die Eltern und Angehörigen werden in den Behandlungsablauf mit einbezogen, über den Stand der Therapie regelmäßig informiert und zu häuslichen Übungen angeleitet.

Eigenbeteiligung

Eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) ist bei Erwachsenen (über 18 Jahre) vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Chronisch Kranke oder soziale Härtefälle können durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.

Sprachstörungen

Störungen der kindlichen Sprache

  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Artikulationsstörungen
  • Auditive Wahrnehmungsstörung (ZAVWS)
  • Redeflusstörungen: Stottern und Poltern
  • Audiogene Sprachstörung: Störung der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit (angeboren, erworben, nach Cochlea Implantat)

Sprachentwicklungsstörungen bei Behinderungen

Sprachstörungen bei Erwachsenen

  • Aphasie nach Schlaganfall, Hirnblutungen, Hirntumoren, Hirn-OPs

 

Sprechstörungen

Dysarthrie, Dysarthrophonie, Sprechapraxie

 

Schluckstörungen

Dysphagie

  • Störung des Schluckaktes, z.B. bei cerebralen Durchblutungsstörungen, nach einem Schlaganfall, Tumoren, Entzündungen, Traumata, Operationen.
  • Therapie von Patienten mit Tracheostoma und Trachealkanüle

Fütter- und Essverhaltensstörung im Säuglings- und Kleinkindalter

 

Stimmstörungen bei Kindern und Erwachsenen

Erkrankungen der Stimme (organisch, funktionell oder psychogen)